Förderantrag
Jugendförderverein der HSG Heidmark e.V.
1. Vorsitzende: Luisa Haller | Poststraße 1 | 29683 Bad Fallingbostel | Tel. 0172 – 319 62 51
Förderantrag
Hinweis: Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Förderanträge müssen vor Maßnahmebeginn über die Handballabteilung eingereicht werden, sie sollen den konkreten Fördergrund enthalten und den Kostenrahmen angeben. Sie müssen von dem zuständigen Trainer und/oder vom Spartenleiter unterzeichnet sein. Die Auszahlung erfolgt nach Feststehen der tatsächlichen Kosten gegen Rechnungsvorlage.
Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von §§ 52 bis 54 AO können nach § 10 EStG als Sonderausgaben in der Einkommensteuer-Erklärung abgezogen werden.
Für Zuwendungen bis 300 € kann ein vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV in Form eines Bareinzahlungsbelegs oder einer Buchungsbestätigung des Kreditinstituts vorgenommen werden. Aus der Buchungsbestätigung müssen der Name und die Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.
Der Vorstand